Allgemeine Geschäftsbedingungen der grossform.art GmbH

Falls nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt sind, gelten für alle Aufträge die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenarbeiten und nachträgliche änderungen sind für uns nur nach schriftlicher vorheriger Bestätigung verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, soweit sie mit den hier vorgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Widerspruch stehen.

Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz auch Gerichtsstand. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder seiner Niederlassung zu verklagen.

1. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Liefervertrag kommt grundsätzlich erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche änderungen auf Veranlassung des Kunden werden separat berechnet.
Alle Preise sind in zzgl. der am Tag der Lieferung gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnen wir die gesetzlichen vorgesehenen Zinsen.
Wir sind ferner berechtigt, noch vorgesehene Lieferungen und Leistungen aus allen Aufträgen des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen offenen Forderungen zurückzuhalten oder angemessene Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

3. Montagen/Verarbeitung
Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen.
Durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein, dass die Montage- bzw. Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden durch uns gesondert in Rechnung gestellt.
Für die Prüfung der statischen Erfordernisse am Bauwerk oder an beigestellten Konstruktionen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Verarbeitung von beigestellten Materialien übernehmen wir keinerlei Haftung im Bezug auf die ausgewählte Qualität und Eignung. Insbesondere gilt dies für die Verarbeitung von selbstklebenden Folien auf Trägermaterialien oder Bauwerken. Eignung und Qualität muss vom Auftraggeber geprüft werden.

4. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen und Schutzmittel werden nicht zurückgenommen.

5. Liefertermine
Der Beginn der von uns angegebenen oder bestätigten Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischer Fragen voraus, die im Zusammenhang mit dem Gewerk stehen. Daher setzt die Einhaltung der Lieferfristen die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die angegebenen Lieferzeiten verlängern sich um die Zeit in der wir von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, betroffen sind, wozu auch gehört, dass ein Zulieferer, dessen Teile zur Fertigstellung der Ware erforderlich sind, aufgrund der vorgeschilderten Ereignisse verspätet liefert. Analog gilt dies bei ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der von uns zu vertretenden Umstände liegen und auf die wir keinen Einfluss nehmen können Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.

6. Abnahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einer Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen ist. Bezahlte, aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach Abnahmeverzugseintritt auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.

7. Ausführungsunterlagen
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Recht, insbesondere Urheberrecht Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei. Vom Kunden zu beschaffende Original, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

8. Archivierung Ausführungsunterlagen
Vorlagen, digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt.

9. Datenlieferung
Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldaten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Abgabe der Datenträger an den Auftragnehmer eine Sicherungskopie vom Dateninhalt des Datenträgers zu erstellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach und entseht ihm ím Rahmen dieses Auftrags ein Schaden, so haftet der Auftragnehmer nicht für solche Schäden.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverkehr mit dem Besteller bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ­ insbesondere bei Zahlungsverzug ­ sind wir berechtigt die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung der Ware ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag gegeben. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung befugt; der sich hieraus ergebende Verwertungserlös ist nach Abzug der entstandenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
Der Besteller kann die Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbereiches veräußern oder weiterverarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung gilt als für uns vorgenommen, ohne dass uns irgendwelche Verpflichtungen hieraus erwachsen. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleichgültig, in welchem Zustand dieser die Ware verkauft, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Auf unsere Anforderungen hin ist der Besteller verpflichtet, uns hierüber eine schriftliche Zession auszustellen. Wir sind berechtigt, dem Erwerber der Vorbehaltsware die Abtretung anzuzeigen. Der Besteller kann jedoch insoweit Freigabe der Forderungen beanspruchen, als sie den Wert der Vorbehaltsware um 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen bleibt uns vorbehalten.

11. Beanstandungen:
Grundlage für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware und Leistungen unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Wir behalten uns das Nachbesserungsrecht vor; nur wenn dieses durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungspflichten sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten werden. Ausgeschlossen sind natürlich Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Ware, übermäßige Beanspruchung, besondere äußere Einflüsse sowie vorsätzliche und grobfahrlässige Schadensverursachung. Einen nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistung beträgt sechs (6) Monate ab Datum der Versendung oder der Montage im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Haftung:
Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird. Für Schäden, die dem Besteller aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz (max. 10% des Auftragswertes) und nur dann, wenn uns/unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Für weitere Schäden, z.B. entgangener Gewinn; Kosten aus Vertragsstrafe, haften wir nicht.

13. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.